KONDITIONEN FÜR
PSYCHO­THERAPIE

Wer zahlt eine Psychotherapie?

Ambulante psychotherapeutische Behandlungen sind Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenversicherung (KVG).

Auf Wunsch ist Selbstzahlung möglich.

Damit die psychologische Psychotherapie von der Krankenkasse (KVG) übernommen wird, bedarf es einer ärztlichen Anordnung (von einem Allgemeinmediziner, einer Psychiaterin oder einer Fachärztin für psychosomatische Medizin).

Jede Anordnung beinhaltet maximal 15 Sitzungen. Falls mehr Termine benötigt werden, kläre ich mit der ärztlichen Fachperson ab, ob weitere psychotherapeutische Sitzungen angeordnet werden können.

Formular zur Anordnung hier herunterladen

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit einer Kopie Ihrer Krankenkassenkarte mindestens drei Tage vor dem Erstgespräch per E-Mail an mich.

Schweigepflicht
 
Als Fachpsychologe SBAP in klinischer Psychologie & Psychotherapie halte ich mich an die berufsethischen Grundsätze des Berufsverbandes.
 
Dazu gehören neben der Schweigepflicht und der Verpflichtung zu fortlaufender Weiterbildung auch die Supervision der eigenen Tätigkeit.